Erben & Schenken

Immobilienwerte klären. Vermögen fair aufteilen.

Ob Nachlass oder geplante Übertragung zu Lebzeiten: Eine nachvollziehbare Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage für Gespräche, Entscheidungen und die weitere Gestaltung.

Zwei Anlässe

Ein belastbarer Ausgangspunkt für die Familie.

Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder innerhalb der Familie übertragen werden soll, treffen persönliche Vorstellungen und wirtschaftliche Fragen aufeinander. Ich ermittle den Wert zum vereinbarten Stichtag und erläutere, welche Objektmerkmale und Marktdaten das Ergebnis prägen.

01 / Nachlass

Bewertung im Erbfall

Für die Vermögensübersicht, eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung oder die Frage, ob ein Erbe die Immobilie übernimmt und andere Beteiligte auszahlt.

Bei einem absehbaren Streit oder einem geforderten förmlichen Wertnachweis klären wir vorab, ob ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

02 / Vorsorge

Schenkung und Übertragung

Wer Immobilien zu Lebzeiten weitergeben möchte, benötigt einen nachvollziehbaren Wert als Grundlage für Gespräche über Ausgleichszahlungen, weitere Vermögenswerte und die Gestaltung mit Notariat und Steuerberatung.

Auch Wohnrechte, Nießbrauch oder andere Belastungen sollten frühzeitig angesprochen werden. Ihre konkrete Berücksichtigung hängt vom Auftrag und den vorliegenden Unterlagen ab.

Passender Umfang

Welche Ausarbeitung ist sinnvoll?

Die Wahl richtet sich danach, wer das Ergebnis benötigt und wofür es verwendet werden soll. Den Umfang stimmen wir vor der Beauftragung ab.

Kurzgutachten

Für eine nachvollziehbare Wertgrundlage bei der privaten Nachlassplanung, einvernehmlichen Aufteilung oder geplanten Übertragung.

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Verkehrswertgutachten

Für eine umfassende Dokumentation, insbesondere bei streitigen Verhältnissen oder wenn ein förmlicher Nachweis verlangt wird.

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So beginnt die Bewertung

Was wir zunächst klären.

  1. 01
    Anlass und Stichtag

    Erbfall oder geplante Übertragung, Beteiligte und Verwendungszweck der Bewertung.

  2. 02
    Immobilie und Unterlagen

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Flächenangaben sowie Miet- und Nutzungsverhältnisse, soweit vorhanden.

  3. 03
    Passender Auftrag

    Sie erhalten eine Empfehlung zum Bewertungsumfang und ein verbindliches Angebot vor der Beauftragung.

Persönliche Anfrage

Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen?

Beschreiben Sie den Anlass und nennen Sie den gewünschten Stichtag. Ich melde mich mit einer Einschätzung zum geeigneten Leistungsumfang.

Die Immobilienbewertung ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Gestaltung einer Übertragung besprechen Sie mit Notariat und Steuerberatung.